Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen für Orte der medialen Teilhabe (Media:TURM Ludwigshafen, Media:TOR Speyer):
I. Allgemeines
Der Ort der medialen Teilhabe (OmT) wird getragen von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Der OmT fördert Bildung und Beteiligung, Kommunikation und mediale Teilhabe, bürgerschaftliches Engagement und Gemeinschaft, Kreativität und Innovationsgeist. Die Angebote können in unterschiedlichen Formaten wahrgenommen werden: Self-Learning, Vorträge, Seminare, Workshops, Project Labs, aber auch Dritte können dort thematisch passende Veranstaltungen durchführen.
II. Nutzung
- Die Nutzung ist im Rahmen dieser Nutzungsordnung allen Bürger*innen gestattet. Eine Nutzung besteht darin, das Angebot persönlich vor Ort oder bei Online-Formaten digital zu nutzen.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Dritte, eigene Veranstaltungen im OmT anzubieten – und bei Bedarf und erfüllten Voraussetzungen den Online-Anmeldeservice über die Webseite des OmT zu nutzen.
- Die Öffnungszeiten sowie die Angebote im OmT werden auf dessen Webseite, im Newsletter, in Print- und Social-Media-Angeboten bekannt gegeben. Aus sachlichen Gründen sind Änderungen jederzeit möglich.
III. Anmeldevorgang
- Anmeldungen für Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen erfolgen in der Regel online über ein Eingabeformular auf der Webseite des OmT in der Detailansicht von Veranstaltungen.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert. Unvollständige Anmeldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
IV. Veranstaltungen durch Dritte
- Dritte können für eigene Veranstaltungen, die thematisch zu dem Angebot im OmT passen, die Räumlichkeiten unter Vorbehalt eines verfügbaren Termins reservieren. Dafür bedarf es einer Anmeldung über die Webseite des OmT. Für den Erstkontakt können Dritte eine Veranstaltungsidee einreichen. Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht nicht.
- Der/die (Fremd-) Veranstalter*in ist vollumfänglich verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung. Von der Übergabe der Räumlichkeiten bis zu deren Rückgabe haftet der/die Veranstalter*in für alle aufgetretenen Schäden verschuldensunabhängig und stellt die Medienanstalt RLP von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten eines Rechtsstreits frei.
- Der/die Veranstalter*in gewährleistet, dass im Rahmen der Veranstaltung keine unerlaubten Inhalte dargeboten werden. Die Räumlichkeiten dürfen nicht zu politischer, religiöser oder weltanschaulicher Werbung genutzt werden.
- Die Räumlichkeiten sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem diese dem/der Veranstalter*in übergeben wurden.
V. WLAN-Nutzung
- In den Räumen des OmT wird ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Den Zugangscode erhalten die Nutzer*innen vor Ort.
- Die Medienanstalt RLP haftet nicht für Schäden, die den Nutzer*innen durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen.
- Die Medienanstalt RLP ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über den bereitgestellten WLAN-Zugang abgerufen werden.
- Nutzer*innen dürfen unzulässige Webangebote und -inhalte über den bereitgestellten WLAN-Zugang nicht abrufen. Für sonstige, insbesondere entwicklungsbeeinträchtigende Webangebote gelten die Regelungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Für daraus entstehende Schäden sind die Nutzer*innen haftbar. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
VI. Verhaltensregeln, Hausrecht
- Die Nutzer*innen haben sich im OmT so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Nutzung der Angebote beeinträchtigt werden.
- Das Rauchen und vergleichbare Handlungen sind im OmT ebenso wenig gestattet wie das Sammeln, Werben und Vertreiben von Handelswaren. Glücksspiele sind nicht erlaubt. Sofern Alkohol ausgeschenkt wird, darf dies nicht an Minderjährige erfolgen.
- Die Mitnahme von Tieren in den OmT ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um medizinische Hilfsmittel.
- Das Hausrecht im OmT nimmt das Personal vor Ort wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
VII. Haftungsfragen
- Die Nutzung der Räumlichkeiten und Inhalte des OmT und die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach-, Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Medienanstalt RLP nur dann ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder dem Personal nachgewiesen wird. Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Personal vor Ort zu melden.
- Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Nutzer*innen übernimmt die Medienanstalt RLP keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus den abschließbaren Taschenschränken – soweit vorhanden – abhandengekommen sind.
- Die Räumlichkeiten des OmT und dessen Inhalte sind sorgsam zu behandeln. Für selbst verursachte Schäden haften die Nutzer*innen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts oder sonstiger Schutzrechte haften die Nutzer*innen.
VIII. Gültigkeit der Nutzungsordnung
Mit Betreten der Räumlichkeiten des OmT sowie mit der Online-Anmeldung für Angebote im OmT werden die Regelungen dieser Nutzungsordnung akzeptiert und entfalten ihre Gültigkeit. Die Nutzungsordnung ist auf der Webseite einsehbar, am Eingang ausgehängt und wird auf Nachfrage ausgehändigt.
Ludwigshafen, 01. Oktober 2024
Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP